Wissen, wovon man spricht!

Dieser Grundsatz ist wesentliches Element anwaltlicher Beratung in unserer Kanzlei.

Dies gilt insbesondere für die Betreuung der Mandanten in den Bereichen des Jagd- und Waffenrechts sowie Forst-, Landwirtschafts- und Fischereirechts.

Als langjähriger Jagschein- und Falknerjagdscheininhaber greift Rechtsanwalt André Knapheide auf umfangreiche Erfahrungen aus der Jagdpraxis zurück. Aus seiner Tätigkeit als Justitiar des größten deutschen Falknerverbandes und Sachverständiger sind ihm die praxisrelevanten Probleme der einschlägigen Rechtsgebiete bestens bekannt.

Rechtsanwalt André Knapheide ist Referent für Jagdrecht, Falknerprüfer und Mitautor verschiedener Lehrbücher und wird von Behörden gleichermaßen wie von Privatpersonen und Gewerbetreibenden in rechtliche Entscheidungsprozesse einbezogen.